URHEBERRECHT FAQ

Unten stehender Text soll einige Antworten und allgemeine Information zu häufig gestellten Fragen im Bereich des Urheberrechtsgesetzes und -verfahrens bieten. Diese Information ist jedoch nicht als juristischer Rat beabsichtigt. Stattdessen soll sie Individuen und Unternehmen nützliche Auskünfte zu Fragen über den Schutz von literarischen, dramatischen, musikalischen oder künstlerischen Werken bieten - egal, ob innerhalb der U.S.A. oder eines Landes, das ein urheberrechtliches Abkommen mit den U.S.A. hat. Selbstverständlich soll man in der Frage, wie man geistiges Eigentum am besten schützt, immer im Immaterialgüterrecht fachkundige Anwälte befragen.

Das Urheberrechtsgesetz schützt geistige Schöpfungen, wie z.B. musikalische, literarische, künstlerische und dramatische Werke. Diese Werke umfassen unter anderem Software-Code, Zeitschriften und Literatur, Poesie, Kompositionen, graphische oder visuelle Kunstwerke und Werke der Baukunst. Urheberrechtsgesetze schützen jedoch nicht bloße Tatsachen, Ideen, Systeme oder Betriebsmethoden. Das ist zu bedenken, wenn man überlegt, auf welche Art und Weise und mit welchen Mitteln geistiges Eigentum in den U.S.A. geschützt werden soll.

Wer ist der ,,Urheber" eines Werkes? - Das Individuum, das für den tatsächlichen ursprünglichen, in jedem schöpferischen Werk existierenden Ausdruck verantwortlich ist, wird als Urheber eines Werkes betrachtet. Nach dem Gesetz wird der Urheber auch als Inhaber sämtlicher Rechte betrachtet, die unter einem Urheberrecht existieren; es sei denn, der Urheber hätte seine Rechte durch Übertragung oder durch irgendeine andere Form einer geschriebenen Vereinbarung abgetreten. Wo eine Auftragsarbeit ("Work-for-Hire") durch einen Angestellten oder unabhängigen Unternehmer geschaffen wird, wird die Partei, die die Arbeit beauftragte (normalerweise ein Arbeitgeber oder ein anderer Ansteller) für den Urheber gehalten.

Was bedeutet die Bezeichnung ,,Veröffentlichung"? - Unter der Terminologie des Urheberrechtes bedeutet ,,Veröffentlichung" nicht notwendigerweise, dass eine Arbeit von einem Verlag gedruckt wurde. Stattdessen bedeutet das, dass ein Werk im Allgemeinen für die Öffentlichkeit verfügbar gemacht wurde - z.B. durch Verkaufen, Vermieten, Verleihen, Verteilen oder sonstigem Teilen des Werkes mit der Öffentlichkeit. Die Teilhabe anderer an einem Werk ist nicht vollständig verboten. Doch wenn ein Werk in den U.S.A. veröffentlicht wurde, wird der Autor gesetzlich verpflichtet, innerhalb von drei (3) Monaten ab der Publizierung in der U.S. Library of Congress zwei (2) Kopien des Werkes abzugeben. Gewisse Ausnahmen bestehen, wenn ein Werk einer beschränkten Anzahl von Individuen für bestimmte, eingeschränkte Zwecke - dem Verfassen von Kritiken, dem Redigieren oder der Suche nach einem Verleger - zugänglich gemacht wird. Da jedoch selbst so beschränkte ,,Veröffentlichungen" gesetzliche Rechte bewirken können, sollte auch in diesem Fall rechtzeitig ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

Verliere ich Rechte, wenn ich daran scheitere, mein Werk im Urheberregister zu registrieren? - Im Allgemeinen wird nicht verlangt, dass ein Urheber ein Werk registriert, um nach den Urheberrechtsgesetzen geschützt zu werden. Schutz nach den Urheberrechtsgesetzen existiert für alle Werke von dem Moment an, in dem die Arbeit geschaffen wird, ohne Rücksicht darauf, ob das Werk veröffentlicht wurde. Außerdem werden unabhängig von der Nationalität des Urhebers alle unveröffentlichten Arbeiten innerhalb der U.S.A. geschützt. Wenn jedoch ein Werk ursprünglich in den U.S.A. geschaffen (oder innerhalb von dreißig (30) Tagen voneinander sowohl in den US-amerikanischen als auch in bestimmten anderen Ländern) veröffentlicht wurde und dessen Rechte später verletzt werden, wird dem Urheber des Werkes die Einbringung einer Klage wegen Verstoßes an den Bundesgerichten bis zum Zeitpunkt der Registrierung des Werkes bei der amerikanischen Library of Congress verweigert. Nach dem Urheberrechtsgesetz der U.S.A. können nur Urheber von Werken, die außerhalb der U.S.A. geschaffen und in den U.S.A. verletzt wurden, ohne vorherige Registrierung des Werkes Klage bei amerikanischen Bundesgerichten einbringen. Selbst wenn ein Urheber ohne vorherige Registrierung des Werkes eine Klage bei einem Bundesgericht einbringt, wird dieses Versäumnis des Urhebers des nicht-U.S.-amerikanischen Werkes den Verlust anderer wertvoller Rechte wie unten besprochen zur Folge haben.

Welchen Nutzen ziehe ich aus der Registrierung meines Werkes? - Durch die Registrierung des Werkes bei der amerikanischen Library of Congress sichert sich der Inhaber zusätzlichen Schutz und andere wertvolle Vorteile. Erstens wirkt die Registrierung als Bescheinigung der Registrierung und als öffentliche Urkunde für das Urheberrecht des Urhebers. Außerdem wird ein innerhalb von fünf (5) Jahren seiner ersten Veröffentlichung eingetragenes Werk als glaubhafter Beweis dafür betrachtet, dass das Urheberrecht in jedem eingebrachten Prozess bezüglich des Urheberrechts gültig ist. Von größter Bedeutung ist vielleicht, dass der Inhaber eines Werkes, das vor dem Anfang eines Prozesses registriert worden ist, Anspruch auf gesetzlichen Schadenersatz und Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren hat, wenn das eingetragene Werk schließlich als verletzt befunden wird.

Anmeldungen nach Urheberrechtsgesetz - Eine Anmeldung nach den Urheberrechtsgesetzen verlangt, dass ein Bewerber eine komplett vollständige Anmeldung einreicht. Wenn das Werk veröffentlicht wird, muss man zwei (2) nicht retournierbare Kopien des Werkes einreichen. Wenn das Werk unveröffentlicht ist, wird vom Anmelder nur eine (1) nicht retournierbare Kopie des Werkes verlangt. Zur Zeit ist die grundlegende Anmeldegebühr $30. Die durchschnittliche Dauer, um eine Bescheinigung der Eintragung zu erlangen, beträgt ungefähr acht (8) Monate ab dem Einreichen einer Anmeldung.

Für wieviele Jahre ist Ihr Urheberrecht gültig und muss es erneuert werden? - In Bezug auf Werke, die nach dem 1. Januar 1978 geschaffen worden sind, wird ein Werk nach den Urheberrechtsgesetzen im Allgemeinen für die Lebenszeit des Urhebers plus zusätzliche siebzig (70) Jahre geschützt. Wenn ein Werk das Produkt von gemeinsamen Bemühungen zwischen zwei (2) oder mehr Urhebern ist, wird das Werk für siebzig (70) Jahre nach dem Tod des letzten überlebenden Urhebers gewährt. Wenn ein Werk anonym, unter einem Pseudonym oder als Lohnarbeit geschaffen wurde, wird das Werk für fünfundneunzig (95) Jahre ab dem Jahr der ersten Veröffentlichung oder einhundertzwanzig (120) Jahre ab dem Jahr, in dem die Arbeit geschaffen wurde, welches zuerst erreicht wird, geschützt. Für Werke, die am oder nach dem 1. Januar 1978 geschaffen wurden, muss es nicht erneuert werden.

Muss ich ein Werk mit dem Urheberrechtszeichen kennzeichnen, um es zu schützen? - Für ein Werk, das vor dem 1. März 1989 veröffentlicht wird, wird verlangt, dass es mit dem Urheberrechtszeichen gekennzeichnet wird, andernfalls riskiert man den Verlust des urheberrechtlichen Schutzes. Infolge der Ratifizierung der Berner Konvention durch die U.S.A. am 1. März 1989 wurde jedoch diese frühere Anforderung geändert. Heutzutage wird die Kennzeichnung eines Werkes mit dem Urheberrechtszeichen nicht mehr verlangt, um den Schutz in den U.S.A. aufrechtzuerhalten. Unabhängig von dieser Gesetzesänderung entstehen jedoch noch immer wichtige Vorteile durch die Kennzeichnung eines Werkes mit dem Urheberrechtszeichen. Wenn ein Werk deutlich mit dem Urheberrechtszeichen markiert wird und das Urheberrecht verletzt wurde, wird ein Gericht - zwecks Bestimmung etwaiger Milderung des tatsächlichen oder gesetzlichen Schadens - jede Verteidigung, die sich auf einem ,,unschuldigen Verstoß" gründet, nicht beachten. Mit Ausnahme von Tonträgern und unveröffentlichten Werken kann durch Kennzeichnung des Werkes mit dem © Symbol, dem Jahr, in dem das Werk geschaffen wurde, und dem Namen des Individuums oder Unternehmens, das über das Urheberrecht verfügt, für einen gültigen Urheberrechtshinweis gesorgt werden. Wenn das Werk noch nicht ,,veröffentlicht" worden ist, soll der Hinweis auch die Wörter "Unveröffentlichtes Werk" enthalten.

Ist es möglich, Software in den U.S.A. urheberrechtlich zu schützen? - Wie andere schriftliche Werke ist Maschinencode als ein ,,literarisches Werk" urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrechtsgesetz schützt "original works of expression", nicht bloße Ideen oder den Ausdruck von Ideen wie Algorithmen, Formeln und bloße in Computerprogrammen enthaltene Programmiermethoden. In Bezug auf die Informatik bedeutet das, dass Computercode, damit in Verbindung stehende Dokumentation und andere Schriftwerke geschützt werden. Diesen Werken wird unabhängig davon Schutz gewährt, ob die Programmiersprache tatsächlich von einem Menschen gelesen werden kann oder von einer Art ist, die nur durch einen Computer zu verarbeiten ist. Sowohl Quellcode als auch Maschinencode wird wie anderen Schriftstücken nach dem Gesetz Schutz vor buchstäblichem Kopieren gewährt. Außerdem können gewisse nicht-wörtliche Formen des Ausdruckes in Computerprogrammen ebenfalls geschützt werden. Diese Aspekte schließen das "Look-and-Feel" ebenso wie die Struktur, Reihenfolge und Organisation eines Software-Programms ein.

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